GoldenSnuff hat geschrieben:Xeon hat geschrieben:Habe noch mal darüber nachgedacht... wegen eines solchen Ausfalls.
Wenn man dadurch Verluste macht könnte man doch ggf. die EUREX auf Schadensersatz verklagen?
Dann könnte man sich das Risiko einer Gegenposition sparen...
Gerade du als Jurist wirst wissen....REcht haben und Recht kriegen....sind immer 2 Paar Stiefel....
Und ich bin mir ganz sicher, dass sich die EUREX da rechtlich in den Geschäftsbedingungen abgesichert hat ohne diese jetzt im Detail zu kennen....
Bezgl. Plan B......sollte man schon haben........Telefonnummern habe ich bei mir......Telefon gegen Internetausfall.....Handy bei Stromausfall.....wenn aber auch noch das Handynetz zusammenbricht...dann kann man eben nichts mehr machen !
Ich gebe so und so IMMER gleich Stopps ein, so dass mir im Zweifelsfall nicht so viel passieren kann !
Stopps setze ich auch immer direkt. Also wenn ich bei 5800 shorte, setze ich den Stopp auf 5820.
Der Stopp wird an der Börse gespeichert, ist das korrekt? D.h. selbst wenn mein Strom ausfällt, ist der Stopp-Kurs an der entsprechenden Börse aktiv?
Bezüglich Recht haben und Recht bekommen:
Dazu müsste ich mir mal die Geschäftsbedingungen der EUREX im Detail anschauen.
Könnte mir aber durchaus vorstellen, dass es die Möglichkeit gibt, da juristisch etwas zu machen.
Denn immerhin liegt die Schuld des Ausfalls der technischen Infrastruktur bei der EUREX. Die sind dafür verantwortlich, dass deren Systeme während der Handelszeiten funktionieren. Bei einer Naturkatastrophe könnte man das als höhere Gewalt auslegen.
Aber wenn es ein technisches Problem ist (verschuldet durch die EUREX) könnte man den Laden normal daraufhin auf Schadensersatz verklagen.
Wenn dich das Thema auch so stark wie mich interessiert, könnte ich mal deren Geschäftsbedingungen daraufhin prüfen.