OPTIONSSCHEINBEDINGUNGEN FÜR OPEN END LONG BZW. SHORT
OPTIONSSCHEINE MIT STOPP-LOSS-LEVEL BEZOGEN AUF WECHSELKURSE
Der Abrechnungsbetrag entspricht der gemäß Absatz (7) in EUR umgerechneten
Differenz, um die der Abrechnungskurs (Absatz (4)) den jeweils gültigen
Finanzierungslevel (Absatz (3)) überschreitet (bei Long Optionsscheinen) bzw. unterschreitet
(bei Short Optionsscheinen), multipliziert mit dem Bezugsverhältnis (der "Abrechnungsbetrag").
Der Abrechnungskurs entspricht, vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen, für
den EUR/JPY-Wechselkurs dem in JPY ausgedrückten Gegenwert für EUR 1,00 bzw.
für den EUR/USD-Wechselkurs dem in USD ausgedrückten Gegenwert für EUR 1,00
bzw. für den USD/JPY-Wechselkurs dem in JPY ausgedrückten Gegenwert für USD
1,00, errechnet für den EUR/JPY-Wechselkurs auf der Basis des amtlichen EUR/JPY
Mittelkurses und für den EUR/USD-Wechselkurs auf der Basis des amtlichen
EUR/USD Mittelkurses und für den USD/JPY-Wechselkurs auf der Basis der amtlichen
EUR/JPY und EUR/USD Mittelkurse, die von der Europäischen Zentralbank in
Frankfurt am Main als amtliche EUR/JPY und EUR/USD Mittelkurse am Bewertungstag
(§ 4 (3)) festgestellt und veröffentlicht werden.
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