@GS
Kleine BWL Frage:
Wenn man eine Rechnung bekommt (als Firma) die auf den 30.03.2012 datiert ist.. aber mit dieser Rechnung werden Leistungen für den 01.04 - 30.04 berechnet...
Fällt diese Rechnung dann von der Umsatzsteuer in den Zeitraum 1. Quartal 2012 oder 2. Quartal 2012?
Ich würde sagen diese Rechnung fällt umsatztechnisch ins 1. Quartal weil die Rechnung auf den 30.3 datiert ist? (also 1. Quartal?) So gesehen kann man sich auch die Vorsteuer von dieser Rechnung mit der Vorsteueranmeldung vom 1. Quartal zurückholen?

