GoldenSnuff hat geschrieben:Xeon hat geschrieben:GoldenSnuff hat geschrieben:Xeon hat geschrieben:@GS
Kleine BWL Frage:
Wenn man eine Rechnung bekommt (als Firma) die auf den 30.03.2012 datiert ist.. aber mit dieser Rechnung werden Leistungen für den 01.04 - 30.04 berechnet...
Fällt diese Rechnung dann von der Umsatzsteuer in den Zeitraum 1. Quartal 2012 oder 2. Quartal 2012?
Ich würde sagen diese Rechnung fällt umsatztechnisch ins 1. Quartal weil die Rechnung auf den 30.3 datiert ist? (also 1. Quartal?) So gesehen kann man sich auch die Vorsteuer von dieser Rechnung mit der Vorsteueranmeldung vom 1. Quartal zurückholen?
Eine Vorauszahlung ?
Joa, quasi ne Rechnung vom 30.03 die sich auf Leistungen für den Folgemonat (01.04 - 30.04) im Voraus bezieht.
Meines Wissens ( ohne ein Fachmann zu sein und ohne jeden Anspurch auf Richtigkeit meiner Angabe ).....ist nicht das Rechnungsdatum entscheidend, sondern das Datum, an dem du die Rechnung tatsächlich bezahlst !
Okay..... Ich dachte das geht immer aufs Rechnungdatum. Wobei ich dadurch keine Steuerhinterziehung sehe, oder?
Ob man die Vorsteuer nun im 1. Quartal zurückbekommt oder im 2. spielt ja so gesehen keine Rolle.
Von daher würde sowas niemand ernsthaft verfolgen?


