Hallo ReneBanker,
vielen Dank für die Klarstellung. Es ist aber auch kompliziert und dann ändert sich auch ständig was. Es ist richtig, dass für Optionen, Optionsscheine und Futures das Halbeinkünfteverfahren nicht gilt.
@Nr.1
Ich habe noch eine wie ich finde ganz verständliche Erklärung gefunden:
http://finanzen.focus.msn.de/D/DS/DSE/DSE20/dse20.htm hat geschrieben:Das Finanzamt ermittelt bei der Berechnung der Steuerschuld zunächst das gesamte steuerpflichtige Einkommen einschließlich der vollständigen Spekulationsgewinn. Danach wird der Steuersatz festgestellt, der sich nach der Progressionstabelle für diese Einkommenshöhe ergibt. Im letzten Schritt wird jedoch nur die Hälfte der Spekulationsgewinne (bei Optionen, Optionsscheinen und Futures der gesamte Spekulationsgewinn) plus das übrige Einkommen mit diesem Steuersatz belastet.
Beim Spekulationsgewinn zählen die ersten 512 EUR nicht. Erst was darüber hinausgeht geht in die obige Berechnung ein.
Puuh. Es ist echt schwierig das einigermaßen genau zu formulieren. Darum sind die Gesetzestexte auch immer so kompliziert, weil jeder Sachverhalt bis auf den Punkt genau beschrieben werden muss. Und wenn man meint man hat es, dann muss man noch irgendeinen Freibetrag reingepfriemelt werden.
Falls immer noch etwas nicht stimmt, dann korrigiert mich bitte.
Grüsse
Hithi