Spekulationsgewinne und die Steuer

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Spekulationsgewinne und die Steuer

Beitragvon Hithi » Mittwoch 25. Februar 2004, 19:11

Wie wir alles wissen, müssen Gewinne aus Aktiengeschäften versteuert werden, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Dies gilt natürlich auch für die Optionen für CO. Das Gesetz über die strafbefreiende Erklärung ist für Steuersünder eine attraktive Möglichkeit, in die Ehrlichkeit zurückzukehren. Mehr Infos:

SZ vom 25.02.04

http://www.sueddeutsche.de/sz/wirtschaft/red-artikel1621/

http://www.sueddeutsche.de/sz/wirtschaft/red-artikel1622/

Grüße
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Beitragvon Nr. 1 » Montag 22. März 2004, 19:36

hir bin ich woll richtig mit meiner frage:


wie werden die gewinne von CO versteuert?
Hab irgendwo gelesen das die gewinne aus aktien zu 50% versteuert werden also z.b.

gekauft für 4000
verkauft für 6000

gewinn 2000 davon dan 50% = 1000 für den fiskus


stimmt das so und is des bei CO genau so?
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Beitragvon Hithi » Montag 22. März 2004, 20:18

Dein Vorschlag wäre ja einfach. In Deutschland ist aber doch alles kompliziert:

Also: Für die Spekulationssteuer gibt es keinen festen %-Satz, da der Gewinn aus Wertpapiergeschäften in das gesamte zu versteuernde Einkommen einfließt von dem Du prozentual deinen individuellen Steuersatz zahlst.
Der Gewinn aus Wertpapiergeschäften errechnet sich aus der Differenz zwischen Gewinnen und Verlusten in einem Kalenderjahr. Diesen Betrag gibst Du in Deiner Steuererklärung an. In das gesamte zu versteuernde Einkommen fließt aber nur die Hälfte dieses Betrages, dies ist das sog. Halbeinkünfte-Verfahren.

Ich hoffe nun sind alle Klarheiten beseitigt.

Grüsse
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Beitragvon Nr. 1 » Montag 22. März 2004, 22:02

:x


naja, ich befass mich mit den steuern doch lieber erst wen vor meiner Performance ein + zusehen ist :depri:


danke
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Beitragvon ReneBanker » Montag 22. März 2004, 22:31

Hallo HitHi,
sorry, aber Deine Antwort kann ich so nicht gelten lassen:
Das Halbeinkünfteverfahren greift im Jahr 2003 nur bei Aktien - ab dem Jahr 2004 dann auch bei Aktienfonds, aber keinesfalls bei Optionsscheinen, Optionen oder Derivaten!
Unter diese Gruppe fallen aber die CO-Geschäfte - daher die Gewinne/Verluste beim CO-Traden unterliegen voll der Steuerpflicht und nicht nur zur Hälfte.
Einzige Ausnahme: Es gibt einen jährlichen Freibetrag von 512 Euro pro Depotinhaber - bis zum diesem Betrag ist eine Veräußerungsgewinn steuerfrei - ab 512,01 Euro ist er voll zu versteuern!
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Beitragvon Hithi » Montag 22. März 2004, 23:33

Hallo ReneBanker,

vielen Dank für die Klarstellung. Es ist aber auch kompliziert und dann ändert sich auch ständig was. Es ist richtig, dass für Optionen, Optionsscheine und Futures das Halbeinkünfteverfahren nicht gilt.

@Nr.1
Ich habe noch eine wie ich finde ganz verständliche Erklärung gefunden:

http://finanzen.focus.msn.de/D/DS/DSE/DSE20/dse20.htm hat geschrieben:Das Finanzamt ermittelt bei der Berechnung der Steuerschuld zunächst das gesamte steuerpflichtige Einkommen einschließlich der vollständigen Spekulationsgewinn. Danach wird der Steuersatz festgestellt, der sich nach der Progressionstabelle für diese Einkommenshöhe ergibt. Im letzten Schritt wird jedoch nur die Hälfte der Spekulationsgewinne (bei Optionen, Optionsscheinen und Futures der gesamte Spekulationsgewinn) plus das übrige Einkommen mit diesem Steuersatz belastet.


Beim Spekulationsgewinn zählen die ersten 512 EUR nicht. Erst was darüber hinausgeht geht in die obige Berechnung ein.

Puuh. Es ist echt schwierig das einigermaßen genau zu formulieren. Darum sind die Gesetzestexte auch immer so kompliziert, weil jeder Sachverhalt bis auf den Punkt genau beschrieben werden muss. Und wenn man meint man hat es, dann muss man noch irgendeinen Freibetrag reingepfriemelt werden.

Falls immer noch etwas nicht stimmt, dann korrigiert mich bitte.

Grüsse
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Beitragvon Nr. 1 » Montag 22. März 2004, 23:39

:x

kein wunder das soviele Leute Steuern hinterzihen!!!!
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re: Spekulationsgewinne und die Steuer

Beitragvon ReneBanker » Dienstag 23. März 2004, 23:37

Hallo HitHi,
grundsätzlich sind Deine Ausführungen jetzt richtig, nur noch eine kleine, aber entscheidende Berichtigung:
Es handelt sich bei den 512 Euro um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag!
Der Unterschied?
Bei einem Freibetrag wären die 512 Euro immer frei - bei 1000 Euro Einkünften wären dann also nur 488 Euro zu versteuern! Dem ist aber nicht so, denn ...
bei einer Freigrenze sind die 512 Euro nur bis zu diesem Betrag frei - wird diese Grenze überschritten ist dann der volle Gewinn zu versteuern. Bei einem "Spekulationsgewinn" von 1000 Euro sind dann auch 1000 Euro zu versteuern!

---> Steuern zahlen ist doof ... aber das bedeutet dann doch auch, daß man einen Gewinn gemacht hat und das ist mir immer noch viel lieber, als einen Verlust zu machen, der steuerfrei bleibt! :-)

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Re: Spekulationsgewinne und die Steuer

Beitragvon Hithi » Mittwoch 24. März 2004, 08:47

Puhhhh,

ich gebe mich geschlagen. Freigrenze, Freibetrag, Freistellung......ja meine Güte. Danke für die Klarstellung.

Warum macht man nicht einen Freibetrag draus? Wenigstens 512 EUR könnten sie einem lassen. Schließlich geht man ja auch ein ziemliches Riskio ein beim Zocken. Warum kann man eigentlich seinen Freistellungsauftrag nicht dafür verwenden? Oder noch viel radikaler:

Warum kann der eine nicht sagen, ich nehme die Freistellung für meine Zinsgewinne in Anspruch, der andere nimmt sie für die gefahrenen Kilometer zur Arbeit und der dritte nimmt sie für seine Spekulationsgewinne?

Na ja, war nur so ne Idee.

Grüsse
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Re: Spekulationsgewinne und die Steuer

Beitragvon Gaston » Mittwoch 24. März 2004, 10:15

Habe bisher nie was angegeben, aber letztes Jahr im Oktober kam dann der Brief von der Steuerfahndung.....seitdem bin ich steuerehrlich!!! Ist zwar ne Riesenarbeit, aber was solls
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