Hallo,
eigentlich ist das Thema ganz einfach - folgendes Beispiel soll dies zeigen:
Ein lediger Arbeitnehmer verdient im Jahr 2003 zB 35.000 Euro brutto - nach Abzug diverser Werbungskosten, Sonderausgaben, etc. verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von zB 30.000 Euro:
Lt. Steuertabelle zahlt er darauf 6.418 Euro (zzgl. 5,5% Soli und Kirchensteuer).
Seine Steuer hat er idR ja bereits monatlich (zB 550 Euro monatlich) von seinem Gehalt abgezogen bekommen und bei Abgabe seiner jährlichen Einkommensteuererklärung erhält er die zuviel bezahlten Steuern (12*550=6.600 Euro abzüglich 6.418 Euro zu zahlender Steuer = 182 Euro) vom Finanzamt zurücküberwiesen!
Soweit der normale Teil (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), jetzt müssen noch die Spekulationsgeschäfte (Sonstige Einkünfte) berücksichtigt werden:
Fall 1:
Der Anleger hat im Kalenderjahr 2003 einen Gewinn von 400 Euro erwirtschaftet (alle realisierten Gewinne abzüglich aller realisierten Verluste).
Hier greift die Freigrenze von 512 Euro und damit ist der Gewinn steuerfrei.
Fall 2:
Der Anleger erwirtschaftet einen Gewinn von 1.000 Euro.
Hier ist die Freigrenze überschritten und der volle Gewinn steuerpflichtig.
Damit erhöht sich sein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro auf 31.000 Euro. Darauf fällt jetzt eine Steuer von 6.769 Euro an.
Damit muß er auf seinen Spekulationsgewinn jetzt 351 Euro Steuern (6.769-6.418) zahlen.
Dies wird in seiner ESt-Erklärung berücksichtigt und er muß nun 169 Euro Steuern nachzahlen anstatt 182 Euro zurück zu bekommen!
Fall 3:
Der Anleger hat Pech und macht einen Verlust von 400 Euro.
Dieser Verlust wirkt sich auf dieses Jahr steuerlich nicht aus - er kann ihn aber ins nächste Jahr vortragen lassen (eigenen Vordruck vom FA dazu ausfüllen) und dann mit kommenden Gewinnen verrechnen.
Hätte er im nächsten Jahr beispielsweise 700 Euro Gewinn würden nach Verlustverrechnung noch 300 Euro an Gewinn übrig bleiben, der dann unter der Freigrenze von 512 Euro liegt und damit wäre überhaupt keine Steuer zu zahlen!
Alles klar? Falls noch Fragen, einfach stellen!
Und noch eines:
Lieber einen zu versteuernden Gewinn als gar keinen!!!
Rene