es muss zu diesem Begriff irgendein Urteil des Finanzgericht geben. Der GRundtenor ist, das der Steuerpflichtige eine t.w. unvollständige Steuererklärung abgegeben hatte, sich aber auf eine Behördliche Information berufen konnte.
Da er aber alle anderen Einkünfte und zwar nicht unerheblich vollkommen korrekt versteuert hatte und die unterlassenen Einkünfte nur ein minimaler Teil der einkünfte waren hatte wohl das Bundesfinanzgericht das Strafverfahren aufgrund des Verbotirrtums eingestellt. Nachzahlen musste derjenige zwar , aber halt ohne Strafe.
