GoldenSnuff hat geschrieben:Wenn er Eier hätte ( oder haben dürfte ).....dann würde er es endlich einsehen...und selber den Hut nehmen !
Vor allem spielt hier noch ein anderer Faktor eine Rolle... da haben wir letztens in der Uni drüber gesprochen:
- moralische Schuld
- juristische Schuld
Die moralische Schuld ist durch die Presse hinreichend und eindeutig bewiesen... Es ist eine Schande für die Ehre des Bundespräsidenten, dass Herr Wulff da nicht zurückgetreten ist...
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Staatsanwaltschaft eindeutige Beweise vorliegen hat... sonst würde man nicht die Aufhebung der Immunität beantragen.
Es ist schon traurig, dass Wulff jetzt moralisch und juristisch schuldig ist...
Ich könnte mir sogar vorstellen, dass sich Wulff jetzt immer noch an sein Amt klammert.
Gemäß Artikel 61 GG kann man den Bundespräsident vor dem Bundesverfassungsgericht verklagen. Das Bundesverfassungsgericht könnte dann Wulff von seinem Amt entheben.
61 GG Abs. 2
(2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.
Es wäre aber mehr als traurig, wenn es so weit kommen müsste.