Xeon hat geschrieben:@GS
Eine andere... indirekte Steuerfrage... Wenn ein Geschäftsjahr sehr gut läuft (wie bei meiner GmbH 2012) und dadurch würde es aktuell wohl so aussehen, dass man Gewerbesteuer + Körperschaftsteuer zahlen müsste...
Frage daraus: Was kann man im laufenden Geschäftsjahr betriebswirtschaftlich noch tun um das zu umgehen?
Wenn man Anlagevermögen z.B. im Wert von 20.000 EUR kaufen würde... kann man diese 20.000 EUR dann sofort von der Steuerlast (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer) abziehen? Quasi die 20.000 Anlagevermögen sofort komplett im laufenden Geschäftsjahr abschreiben? Wenn die GmbH dann z.B. ein Jahresergebnis von vor Steuern von 22.000 hätte… müsste man nur 2000 EUR versteuern weil man das Anlagevermögen abziehen kann?
Oder kann man das betriebswirtschaftlich so lenken, dass man einen minimalen Jahresverlust macht um quasi die Steuern trotz guter Geschäftslage zu sparen?
Hintergrund: Wir wollen keine Steuern mit der GmbH zahlen und den Gewinn in der GmbH lassen um das Geld 2013 investieren zu könnne... macht ja mehr Sinn als es dem Finanzamt zu überweisen...
Also....wie gesagt ich bin Steuerexperte......aber wenn du für angenommen 20.000 Euro Anlangevermögen kaufst......dann ist bilanztechnische nix anderes als eine Verschiebung.....sprich wenn du das mit deinem Kassenbestand bezahlst......dann sinkt das Umlaufvermögen in der Bilanz und das Anlagevermögen steigt.....für die GuV hat das keine Auswirkung !
UNd für Abschreibungen gibt es genaue gesetzliche Regelungen.....man kann definitiv im ersten Jahr den Wert einer Maschine oder was auch immer auf 0 setzen !