@GS
Ich habe eine indirekte Frage zur Körperschaftsteuer... wenn man z.B. in der 2012er Bilanz aus dem Vorjahr (von der 2011er Bilanz) einen Verlustvortrag hat und im Geschäftsjahr 2012 einen Jahresüberschuss. Wird der Jahresüberschuss von 2012 dann mit dem Verlustvortrag von 2011 verrechnet bei der Steuererklärung?
Um die Frage noch mal leichter verständlich zu formulieren: Wenn man 2012 einen Jahresüberschuss in der Bilanz ausweist müsste man ja für den Jahresüberschuss entsprechende Steuern zahlen. Wird aber von diesem Jahresüberschuss der Fehlbetrag bzw. Verlustvortrag der vorigen Jahre abgezogen? (damit die GmbH quasi keine Körperschaftsteuer trotz Jahresüberschuss zahlen müsste)