Rücküberweisung auf die Kreditkarte???

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Re: Rücküberweisung auf die Kreditkarte???

Beitragvon DaxMax » Donnerstag 20. Januar 2005, 17:30

Axwenger hat geschrieben:Zur Steuer:

Ich persönlich gehe das Risiko ein. Im schlimmsten ´Falle kommt eine Nachforderung, damit würde ich dann vor Gericht gehen weil es eine Wette ist, darauf lasse ich es ankommen. Davon mal ab: wenn ich nicht gerade 50.000 Euro kommen lasse fällt das wahrscheinlich gar nicht auf.



Hi Axwenger,

da fällt mir ein: ...mal langsam mit den jungen Pferden :lol:

An Deiner Stelle würde ich erstmal meinen Einkommensteuerbescheid mittels Einspruch anfechten. Das kostet nämlich nix.

Nach abschlägiger Entscheidung würde ich dann erstmal einen Fachmann fragen, bevor ich erbost zum Finanzgericht renne. :lol:

Gruß, DaxMax
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Re: Rücküberweisung auf die Kreditkarte???

Beitragvon Axwenger » Donnerstag 20. Januar 2005, 19:18

Ja so meinte ich das doch, hab aber nur die Kurzform hingetippt. Hab da auch gar keinen Plan von, bin momentan dran die prütteln für meine erste (!) Einkommenssteuererklärung zusammenzusuchen, und wenn ich alles zu haben glaube geb ichs dem Steuerberater der Firma, der macht mir meins umsonst mit. Und von CO, BetOn, capitalspreads etc sag ich dem bestimmt nix. Zwar könnte ich eigentlich für 2004 eher einen Verlsutvortrag machen :cry: aber das soll ja nicht ewig so bleiben :bang:
So long, Ax
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Re: Rücküberweisung auf die Kreditkarte???

Beitragvon LakiLuser » Donnerstag 20. Januar 2005, 21:07

@AX
Gedankenfehler !

Du kannst Verluste aus Wertpapiergeschäften nicht mit anderen Einkommensarten verrechnen sondern nur wieder mit Wertpapiergeschäften.. also Gegenrechnen.

Bzgl. der Steuerpflicht:
Bei CO dürften es sich , worüber wir uns ja fast einig sind, um Spekulationsgewinne handeln, die in der Einkommessteuer anzugeben sind. ( sog. innovative Finanzprodukte )

BetOn tituliert sich als Buchmacher und hier "WETTE" ich... ggf. betreibt man da Haarspalterrei zw. BetOn und CO aber bei BetOn werde ich auch das Riskio eingehen und den Besuch der Steuerfahndung entgegensehen....
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Re: Rücküberweisung auf die Kreditkarte???

Beitragvon Axwenger » Donnerstag 20. Januar 2005, 21:25

@ Laki,

danke für die Info. dedswegen heisst es woh lauch Verlustvortrag.
So long, Ax
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Re: Rücküberweisung auf die Kreditkarte???

Beitragvon Lasso » Donnerstag 20. Januar 2005, 22:01

LakiLuser hat geschrieben:Bzgl. der Steuerpflicht:
Bei CO dürften es sich , worüber wir uns ja fast einig sind, um Spekulationsgewinne handeln, die in der Einkommessteuer anzugeben sind. ( sog. innovative Finanzprodukte )

BetOn tituliert sich als Buchmacher und hier "WETTE" ich... ggf. betreibt man da Haarspalterrei zw. BetOn und CO aber bei BetOn werde ich auch das Riskio eingehen und den Besuch der Steuerfahndung entgegensehen....


Siehst Du völlig richtig, Laki,
CO weist ja ausdrücklich darauf hin, dass Gewinne in der Steuererklärung anzugeben sind. Es handelt sich dabei nämlich um offizielle OTC-Produkte - auch wenn sie nur bei CO gehandelt werden.
Anders BOM. Hier geht es um eindeutig um Wetten. Und ob das Fussball, Eishockey oder FInanzwetten sind, ist dem Fiskus momentan noch völlig wurscht. Zumindest kenn ich kein Steuergesetz, dass Wetten zu versteuern sind :? :?
Ciao, Lasso
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Re: Rücküberweisung auf die Kreditkarte???

Beitragvon Dimi » Donnerstag 20. Januar 2005, 22:25

Hi Leute!Also wenn ich euch richtig verstanden habe, dann läuft alles folgendermaßen ab.
Ich habe beispielsweise einen Kreditrahmen mit Visa bei 1000€. Wenn ich 300€ von BOM Konto auf das Kreditkartenkonto überweisen lasse, dann kann ich in Höhe von 300€ Ausgaben tätigen, ohne, dass mein Girokonto belastet wird. Stimmt es so weit :?
:danke:
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Re: Rücküberweisung auf die Kreditkarte???

Beitragvon Hithi » Donnerstag 20. Januar 2005, 22:44

LakiLuser hat geschrieben:Du kannst Verluste aus Wertpapiergeschäften nicht mit anderen Einkommensarten verrechnen sondern nur wieder mit Wertpapiergeschäften.. also Gegenrechnen.


Das FG Berlin hält das Verbot der Verlustverrechnung mit anderen Einkünften ab 1999 für verfassungsgemäß (FG Berlin vom 22.6.2004, 7 K 7500/02). Doch wegen dieser Frage ist die Revision vor dem BFH anhängig (Aktenzeichen: IX R 31/04).

Wer eine Verlustverrechnung in seiner Steuererklärung macht sollte Einspruch einlegen.
Auch bzgl. der verfassungsmäßigkeit der Spekuationssteuer für die Jahre nach 1999 empfiehlt sich ein Einspruch:

Das Finanzgericht Brandenburg hält in einem neuen Urteil die Spekulationssteuer auch ab 1999 für verfassungswidrig (FG Brandenburg vom 24.5.2004, 3 V 974/04). Gegen dieses Urteil ist die Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Aktenzeichen: IX B 88/04).

Auch das Finanzgericht Düsseldorf hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Spekulationssteuer ab 1999 (FG Düsseldorf vom 27.7.2004, 8 V 2806/04 A (E)).

Wegen der Spekulationssteuer für die Jahre ab 1999 sind - zwar aus anderen Gründen - bereits zwei Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Aktenzeichen: IX R 13/03 und IX R 8/04).
Grüsse
Hithi
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Re: Rücküberweisung auf die Kreditkarte???

Beitragvon Lasso » Freitag 21. Januar 2005, 08:12

Dimi hat geschrieben:Hi Leute!Also wenn ich euch richtig verstanden habe, dann läuft alles folgendermaßen ab.
Ich habe beispielsweise einen Kreditrahmen mit Visa bei 1000€. Wenn ich 300€ von BOM Konto auf das Kreditkartenkonto überweisen lasse, dann kann ich in Höhe von 300€ Ausgaben tätigen, ohne, dass mein Girokonto belastet wird. Stimmt es so weit :?
:danke:


Genau so isses :daumen:
Ciao, Lasso
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Re: Rücküberweisung auf die Kreditkarte???

Beitragvon Dimi » Sonntag 23. Januar 2005, 22:25

Hallo Leute!
Ich habe mich inzwische bei BOM angemeldet.Ihr wisst es bestimmt alle,wie folgendes funktioniert.Wie kann man die Angabe,dass ich 10$ habe in Euro umstellen??? :?

:danke:
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Re: Rücküberweisung auf die Kreditkarte???

Beitragvon LakiLuser » Sonntag 23. Januar 2005, 22:32

@ Dimi,
habe dir ja gerade auf deine PM geantwortet.

Wenn du dir 300 Euro wieder zurücküberweisen lässt bekommst du sie auf deinem Kreditkartenkonto gutgeschrieben. Du könntest jetzt 1300 Euro ausgeben. 1000 Kredit und 300 Guthaben.
Allerdings werden deine Käufe mit Kreditkarte selbstverständlich belastet. Nur bei der Abrechnung würde man sie nicht von deinem Girokonto abbuchen sondern mit dem Guthaben von 300 Euro verrechnen.
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