von RCZ » Mittwoch 4. August 2004, 13:21
HiHo,
Bluevex hat die AGB´s für politische und Finanzwetten geändert
werde aber nicht schlau daraus was das jetzt genau bedeuten soll?
1b Wettangebot aus anderem Anlass als sportliche Ereignisse
1.6 Bei Wettangeboten, die sich auf andere als sportliche Ereignisse beziehen (politische Wetten, Finanzwetten, Wetten auf Wetter, etc.) handelt es sich im Gegensatz zu den Sportwetten nicht um Wettscheine, die von einem stattlich konzessionierten Buchmacher emittiert wurden.
1.7 Unabhängig von der Einschätzung, ob es sich bei diesen Wetten um Glückspiel handelt oder nicht, stellt das Anbieten und Annehmen von Wetten innerhalb einer Wettbörse kein genehmigungsbedürftiges Glückspiel iSd §§ 284 ff StGB dar, da im wesentlichen die Fähigkeiten und Kenntnisse, die Übung und Aufmerksamkeit der Teilnehmer an der Wettbörse über Gewinn und Verlust entscheiden und nicht zwingend – wie bei allen gängigen Buchmacherangeboten – der Ausgang des eigentlichen Ereignisses. Folglich handelt es sich bei der Teilnahme an der Wettbörse um genehmigungsfreies Geschicklichkeitsspiel. Es gilt hier das Prinzip des "Recht habens".
5b Wertung von BLUEVEX- Scheinen aus anderem Anlass als sportliche Ereignisse
5.10 Die Endauszahlung pro am Ende des zugrunde liegenden Ereignisses zutreffenden BLUEVEX- Scheins beträgt 10,00 Euro und wird dem Wetter auf dessen Wettkonto automatisch gutgeschrieben, der die Scheine in seinem virtuellen Depot zum Zeitpunkt der endgültigen Feststellung des Ereignisses hält. Ein BLUEVEX- Schein trifft dann zu, wenn der tatsächlich eingetretene, auf das Ereigniss bezogene und als Ergebnis gewertete Umweltzustand mit der Bezeicnung des jeweiligen BLUEVEX- Scheins zutrifft.
5.11 Alle anderen Scheine verfallen nach der Feststellung des Sportereignisses wert- und ersatzlos.
ich glaube es gibt noch mehr änderungen
dies kommt mir neu vor:
wundert mich das die soetwas nicht schon früher in die AGB´s aufgenommen haben?
6.5 Obgleich die Sportbörse BLUEVEX technisch mit äußerster Sorgdfalt umgesetzt wurde, haften die Betreiber nicht für Probleme, die bei der Orderabgabe auftreten. Die betrifft insbesondere potenzielle Gewinne, die der Teilnehmer realisiert hätte, wenn eine Kauf- Order, die der Teilnehmer platzieren wollte, nicht platziert werden konnte bzw. die Order nicht rechtzeitig an das Börsensystem weitergeleitet wurde oder auch für Verlustbegrenzungspotenziale, wenn eine Verkaufsorder die der Teilnehmer platzieren wollte, nicht platziert werden konnte bzw. die Order nicht rechtzeitig an das Börsensystem weitergeleitet wurde.