c.engineer hat geschrieben:allerdings verstehe ich diese aussage nicht:Hithi hat geschrieben:Wieso? An dieser Frage hat sich doch nichts geändert. CO sind Finanztermingeschäfte und damit steuerpflichtig. Die Frage ist lediglich, ob Spekulatiosgewinne aus Finanztermingeschäften steuerpflichtig sind.
ist das nicht ein widerspruch??
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LOL.
Will damit sagen, dass die Frage bei CO sich nicht auf die Einordnung als Finanztermingeschäfte oder Wetten bezieht (COs sind Finanztermingeschäfte), sondern auf die Frage, ob Gewinne aus Finanztermingeschäfte der Spekulationssteuer unterliegen.
Das Original von Psycho gefällt mir besser, wobei gefallen in diesem Zusammenhang ein seltsame Wort ist.