Gaudete hat geschrieben:haben die dabei einen festen dollarkurs angesetzt? zum stichtag jahresende? das war bei mir so eine strittige frage.
Ich habe heute Vormittag mit unserer Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesprochen... Grundlegend ist das mit dem Umrechnungskurs eine steuerrechtlich komplizierte Sache und die aktuelle Rechtsprechung hält da grundsätzlich mehrere Steuervarianten für möglich. (was die Sache nicht unbedingt leichter macht)
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage kann ich dir folgendes sagen: (ohne hier Rechtsberatung zu machen)
Kapitalerträge und Quellensteuern in ausländischer Währung müssen auf Grundlage des täglich von der EZB veröffentlichten EUR Referenzkurses umgerechnet werden und zwar zum Zeitpunkt des Zu- bzw. Abflusses. Grundsätzlich sollte man dem FA die Umrechnung schriftlich erläutern.
Auf Grundlage dessen haben wir die Monatsauszüge von Mirus Futures genommen und den EUR Umrechnungskurs von Mirus Futures aus dem Auszug genommen (von der EUR Stammeinlage) und daraus resultierend die USD Gewinne in EUR umgerechnet. Das Finanzamt hat diese Variante akzeptiert, die wir schriftlich erläutert haben.
Ich hoffe, dass ich dir so weiterhelfen konnte. Eventuell kann GS auch was dazu schreiben, da er ja auch Gewinne in Fremdwährungen (USD) hat.


