Servus zusammen,
@GS
eine kleine juristische Analyse zur aktuellen Lage und insbesondere ESM und Fiskalpakt.
BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009
http://www.bverfg.de/entscheidungen/es2 ... 00208.html
(die wichtigen Abschnitte führe ich hier auf)
“Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben.
[...]
Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten …
[...]
Das Grundgesetz setzt damit die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch. ..
[...]
Das Grundgesetz ermächtigt die deutschen Staatsorgane nicht, Hoheitsrechte derart zu übertragen, dass aus ihrer Ausübung heraus eigenständig weitere Zuständigkeiten für die Europäische Union begründet werden können. Es untersagt die Übertragung der Kompetenz-Kompetenz. ..
[...]
Auch eine weitgehende Verselbständigung politischer Herrschaft für die Europäische Union durch die Einräumung stetig vermehrter Zuständigkeiten und eine allmähliche Überwindung noch bestehender Einstimmigkeitserfordernisse oder bislang prägender Regularien der Staatengleichheit kann aus der Sicht des deutschen Verfassungsrechts allein aus der Handlungsfreiheit des selbstbestimmten Volkes heraus geschehen.”[3]+[4]
Auf Grundlage dieses Urteils von 2009 (ergibt sich aus der Formulierung) ist es meines Ermessens nach für das BVerfG vollkommen unmöglich ESM und Fiskalpakt durchzuwinken.
Mir geht es jetzt nicht um die wirtschaftlichen Aspekte sondern um die Tatsache, dass Deutschland damit quasi ein Bundesstaat der EU werden würde und damit die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht mehr garantiert sein würde. Darüber hinaus dürfen Hoheitsrechte nicht an die EU abgegeben werden. (Stichwort: Haushaltsrecht siehe GG)
Weiterhin (siehe Absatz 1) sind die handelnden Organe in DE (Regierung) durch das GG nicht dazu ermächtigt DE in Form eines Fiskalpakts in einen EU-Staat zu integrieren. Das GG sieht in dem Fall eine Volksentscheidung und Abstimmung über eine neue Verfassung vor.
@GS
Ganz ehrlich... Was meinst du? (mal ganz objektiv ohne jede Meinung)
Ob man jetzt dafür oder dagegen ist: Mit dem Urteil von 2009 ist es meiner Ansicht nach für das BVerfG unmöglich ESM und Fiskalpakt ohne Einschränkungen durchzuwinken.
Grundproblem ist einfach, dass unsere aktuelle Verfassung für die Entscheidungen die im Bundestag/Bundesrat getroffen wurden nicht ausgelegt ist.
Edit:
Vor Beginn der Mittagspause gab es einen interessanten Hinweis von Voßkuhle: (Präsident des Bundesverfassungsgerichts)
13:45 Uhr Mittagspause. Gerichtspräsident Voßkuhle gibt der Regierungsseite noch eine "kleine Hausaufgabe" mit. Sie solle sich eine Antwort auf die Frage überlegen, ob der ESM nicht irgendwann wie eine "systemrelevante Bank" sei, in die man immer wieder Geld nachschießen müsse, um Europa zu retten. Um die Antwort soll es ab 15 Uhr gehen.
Lässt sich da schon eine kleine Tendenz erkennen?