GoldenSnuff hat geschrieben:Xeon hat geschrieben:@GS
Ich hätte eine Frage bezüglich dem Rechtsreferendariat: Würdest du es "moralisch" in Ordnung finden, wenn man dieses Rechtsreferendariat bei einer Anwaltskanzlei von Bekannten in der Familie macht? Das hätte den "Vorteil", dass ich quasi gar nicht anwesend sein müsste und die 2 Jahre einfach bescheinigt bekommen würde
Vorteil für mich, dann hab ich mehr Zeit für meine Firma + Börse und aufs 2. Staatsexamen muss man sich ja auch bisschen vorbereiten.
Ohne mich da auszukennen ( ich habe keine Ahnung, was man in so einem Referendariat macht und was man da lernt/lernen soll )......hätte ich da kein moralisches Problem damit ! Du musst aber natürlich bedenken, dass dir die vielleicht nützlichen Erfahrungen dieses Referendariats fehlen....
Ansonsten würde ich einfach mal Gaudete fragen....der ist hier unser Fachmann für Karrieren und Ähnliches.....wenn man so einen Experten schon hier hat....sollte man dieses Privileg auch nutzen !
@Gaudete
Da du dich mit den Personalthemen relativ gut auskennst folgende Fragen von meiner Seite:
1) Was hältst du von der oben beschriebenen Variante?
2) Eine andere Möglichkeit wäre: Eigentlich habe ich überhaupt keine Lust auf das 2. Staatsexamen und das Referendariat. (vor allem weil man da mehrere Stationen durchlaufen muss und das aus Zeitgründen für mich schwierig wird) Weiterhin habe ich nicht vor später als Jurist zu arbeiten. Aber auch mit meinen Eltern bin ich einvernehmlich zu dem Entschluss gekommen, dass es ein großer Fehler wäre kurz vor der ersten juristischen Prüfung (1. Staatsexamen) das abzubrechen. Mittlerweile verleihen fast alle deutschen Unis auch Titel nach dem ersten Staatsexamen. Die Goethe Uni Frankfurt verleiht hier den Titel Diplom Jurist sobald man die erste juristische Prüfung bestanden hat.
Was hältst du davon im Lebenslauf? Das wäre für mich die Möglichkeit die Uni relativ schnell mit Abschluss zu beenden. Damit gilt man dann nicht als Volljurist... Aber im Prinzip ist das eigentlich für mich nicht relevant. Aber ich denke Jura mit 1. Staatsexamen und Diplom Jurist ist besser als komplett auf BWL umzuschwenken? Was meinst du? Wie macht sich das im Lebenslauf, wenn man die juristische Ausbildung nach dem ersten Staatsexamen beendet? Zu bedenken ist hierbei noch, dass ich mich sowieso nirgends bewerben muss, da ich ja sowieso schon Geschäftsführer in meiner GmbH bin und mich dann darauf voll konzentrieren würde. (sobald ich das erste Staatsexamen hab)
Die Fragen zum Lebenslauf sind für den Fall relevant, wenn ich mich vielleicht in 5-10 Jahren mal irgendwo bewerben müsste. Der Stand würde dann wie folgt aussehen: Abi, direkt danach Jura-Studium mit 1. Staatsexamen (Diplom Jurist), je nachdem 5-10 Jahre Berufserfahrung als Geschäftsführer bei einer GmbH (Technologie Branche)


