@GS
Ich hätte eine betriebswirtschaftliche Frage:
Rechnung 10.000 EUR Netto + 1.900 EUR USt. = Rechnungsbetrag 11.900 EUR
Gutschrift 1.000 EUR Netto + 190 EUR USt. = Gutschrift 1.190 EUR
Bei Überweisung wird die Rechnung mit der Gutschrift verrechnet: 11.900 (Rechnungsbetrag) - 1.190 (Gutschrift) = 10.710 (Überweisungsbetrag)
Wie ist eine solche Transaktion von der Umsatzsteuer betriebswirtschaftlich zu handhaben? Kann man als abziehbare Vorsteuerbeträge die 1.900 EUR aus der ursprünglichen Rechnung nehmen? In dem Fall würde man vom FA mehr zurück bekommen als man eigentlich wegen der Gutschrift gezahlt hat. Um dieses Problem zu umgehen könnte man doch die Gutschrift als steuerpflichtige Umsätze (aus Leistungen und Lieferungen) handhaben? (dann gleicht sich das wieder aus, was man zu viel vom FA zurückgefordert hat)
In dem Fall würde man die 1900 EUR als abziehbare Vorsteuer angeben würde aber auf der anderen Seite die 190 EUR aus der Gutschrift als steuerpflichtige Umsätze wieder abführen. Ist das so korrekt?

