Gesetzlich erlaubtes vorübergehendes Verfälschen von Dokumenten.
Was kommt noch ????
Marktwert ist Marktwert. Wenn ich eine Aktie zu 100 Euro kaufe und dieser wird von Shortsellern runtergedrückt, habe ich doch auch kein Anrecht zur Einfrierung des "normalen" Marktwertes, weil es besondere Umstände sind !!!
Nun darf ich aber vor lauter quasseln den Einstiegspunkt zum Shortgehen nicht verpassen.
Andreas Wolf hat geschrieben:
US-Banken: Zangengriff wird gelockert
von Andreas Wolf
Liebe DaxDaily Leser,
unkonventionelle Zeiten erfordern unkonventionelle Maßnahmen. Zu diesem Schluss kommen die Amerikaner in der Regel immer schneller als die Europäer. Nach dem G-20-Gipfel waren sich nach der veröffentlichen Abschlussstellungnahme im Grundsatz alle Teilnehmer einig, dass eine strenge Regulierung der Finanzsektors in den nächsten Jahren erfolgen muss. Doch kaum war die Tinte unter diesem Dokument trocken, entschied sich das Financial Accounting Standards Board (FASB), dass für die US- Rechnungslegung nach der Methode des entsprechenden Standards GAAP zuständig ist, dass die US-Banken ihre „giftigen" Kreditpapiere wesentlich „kreativer" bewerten dürfen. Diese Maßnahme war ohne Frage zu erwarten, denn während die Banken auf der einen Seite gezwungen werden sollen, mehr Kredite in das Wirtschaftssystem zu pumpen, müssen sie auf der anderen Seite dafür sorgen, die Mindeststandards bei der Eigenkapitalausstattung zu erreichen. Ein wenig darf man das mit der Gründung eines Unternehmens in deutschen Landen vergleichen. Kaum hat man pro Forma die Gründung juristisch vollzogen, flattert einem schon ein nettes Schreiben der Finanzbehörden ins Haus. Am besten wäre es, man zahlt schon Steuern, bevor der erste Umsatz erfolgt ist. Es geht aber erst A und dann B. Die US-Administration hat das erkannt und sich für haben einen flexiblen, aber riskanten Weg entschieden.
Markpreisbilanzierung wird gelockert
Nach den bisherigen Regeln mussten die Banken die Mehrheit ihrer Anlagen zu aktuellen Kursen bilanzieren (sogenanntes Market-to-Market-Prinzip). Während der Zeit der boomenden Börsen wurde diese Bewertungsregel sogar auf Druck der Investmentbanken eingeführt, damit diese die Wertzuwächse in ihren Bilanzen gleich ergebniswirksam verkaufen konnten. Nicht wenige der in jüngster Zeit erzielten, märchenhaft hohen Bonis konnten erst auf diese Art und Weise erzielt werden. In den aktuellen Zeiten der rasant fallenden Börsenkurse führte diese Regel aber verständlicherweise zu einem Bumerang in den Bilanzen. Den kontinuierlich fallenden Vermögenswerten folgten immer neue Meldungen über zusätzlichen Abschreibungsbedarf und infolgedessen neue Kursverluste. Die FASB erlaubt es nach den neuen Regeln den Banken und Finanzinstitutionen, Preise in einem geregelten Markt unter gewissen Einschränkungen als gestört zu definieren. Der Wertansatz wird dann bis zur Rückkehr zu geordneten Marktverhältnissen ignoriert oder praktisch eingefroren.