Wer Online gerne Zockt, der versucht sich auch Online mit Lotto.
Seit dem es Gesetzlich verboten ist Online Lottoscheine entgegen zu nehmen, hat sich Tipp24.de etwas einfallen lassen :
Wir gehen zu einer Britischen Lotteriegesellschaft und verbünden uns mit denen. Bis vor kurzem konnten noch im Ausland Online engegengenommene Tippscheine an die Deutsche Lottogesellschaft weitergegben werden. Hierzu klickte der Nutzer ein Kätschen an und bestätigte seinen Auslandsafenthalt während der Scheinabgabe.
Jedoch wurde dies auch unterbunden in dem diese Scheine auch nicht engegen genommen wurden.
Ein erfolgrecher Geschäftsführer wäre keiner wenn er auch dieses nicht umgehen könnte:
Seit kurzem handelt Tipp24.COM , ehemals Tipp24.DE komplett im eigenen Namen. Früher nur als Vermittler zwischen Kunde und Deutsche Lotterygesellschaft.
Das heißt so viel wie: Einbezahlte Lottoscheine landen direkt bei Tipp24.COM , über die britische Lottogesellschaft in die Kasse.
Der abgegebene Lottoschein wird nur originaltreu abgebildet.
Im Gewinnfall wird man von Tipp24.COM ausbezahlt und nicht von der Deutschen Lottogesellschaft.
Tipp24.com spekuliert auf viele Fehltipper und freut sich über jeden cent der in die Kasse kommt. Im falle eines höheren Gewinns wird wie bei den kleineren gewinnen eine Auszahlung versprochen.
Rechtlich kann man seine Auszahlung in Groß Britannien erklagen , da daß Online Lottospielen in Deutschland nicht mehr möglich ist, man die AGBs akzeptiert hat und sich bewusst ist, der Träger der Lotterie ist nicht die deutsche Lottogesellschaft.
Brisant ist der Fall , wenn mehr als ein Tipp24.COM Spieler den Jackpot knackt. Diese werden in Deutschland nicht ausbezahlt , da die deutsche Lottogesellschaft von deren Existenz nichts weiß. In Deutschland wird der Jackpot also in die Folgewoche übertragen. Tipp24.COM Spieler müssen sich , sofern sie denn auch ausbezahlt werden den Jackpot knacken, die Gewinnsumme teilen.
Ich persönlich finde , daß solche Geschäfte unterbunden werden sollten. Auch wenn man auf die veränderten AGB hingewiesen wird, liegt offensichtlich eine Täuschung vor. Auch wenn man im Lotto nichts gewonnen hat war man sich im klaren mit dem Geld dem Staat und Sozialen Einrichtungen geholfen zu haben. Diese Gelder landen nun in Britannien. Das ist nichts anderes als Betrug.
https://www.tipp24.com/app/service/aktuell/index.html;jsessionid=40hg7b1mja292.1proc30401
Veranstalterwechsel
Bisher vermittelte die Tipp24.com ihre Spielscheine direkt an die Landeslotterien. Seit dem 8. Januar 2009 übernimmt Tipp24 die gesamte Abwicklung der Spielscheine selbst. Ihr Schein wird dabei nicht wie bisher an die Systeme der Landeslotterien abgegeben, sondern im Rahmen unserer Internationalisierung direkt über die leistungsstarken Systeme von Tipp24 Services Ltd. in England verarbeitet und an die MyLotto24 Ltd vermittelt, die gleichzeitig Veranstalter ist. Weitere Informationen z.B. zur Gewinnauszahlung, zum Zahlungsverkehr und zum aktuellen Veranstalter finden Sie in den AGBs. Ihre Quoten und Gewinne werden natürlich wie gewohnt von Tipp24 garantiert.
Aktive Dauerscheine aus dem Jahr 2008 oder früher werden weiterhin an den Deutschen Lottoblock übermittelt. Sie nehmen wie gewohnt gewinnberechtigt an den staatlichen deutschen Lottoziehungen teil.
Sämtliche Gewinne werden unmittelbar nach Bekanntgabe der Lottozahlen und -quoten durch den Deutschen Lottoblock auf Ihrem Spielkonto gutgeschrieben und stehen dort zur Auszahlung für Sie bereit.
Auszüge aus den AGB :
8. Gewinnfall
8.1 Der Gewinnfall tritt ein, wenn ein Spielteilnehmer für eine bestimmte Ziehung der Lotterien des Deutschen Lottoblocks die dort gezogenen Zahlen im Voraus tippt. Die Gewinnklassen entsprechen ebenfalls denen des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Die Gewinnhöhe richtet sich nach der vom Deutschen Lotto- und Totoblock für die jeweilige Ziehung veröffentlichte Gewinnquote.
8.2 Tippen mehr als ein Teilnehmer bei MyLotto24 Ltd die Zahlen der ersten Gewinnklasse (der sogenannte Jackpot) im deutschen 6 aus 49 (Lotto) richtig, so erhält jeder Teilnehmer bei Tipp24 den Gewinnbetrag, den er rechnerisch erhalten würde, wenn die gesamte in dieser Klasse enthaltende Gewinnsumme durch die Summe der Anzahl der veröffentlichten Gewinner in dieser Klasse beim Deutschen Lotto- und Totoblock und die Anzahl der Gewinner in dieser Klasse bei MyLotto24 Ltd geteilt würde.
12. Anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich britisches Recht Anwendung.