AWV-Meldung

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AWV-Meldung

Beitragvon stealth » Freitag 23. Januar 2004, 08:03

Ich habe von CO eine Rücküberweisung auf das Referenzkonto gemacht.
Dort stand als Hinweis auf dem Auszug: "AWV-Meldung" beachten.
Ich habe ergoogelt, dass es sich um die Außenwirtschaftsverodnung handelt, nach der der Zahlungsverkehr mit dem Ausland zur Erstellung einer Außenwitrtschaftsbilanz erfasst wird. Auch habe ich gelesen, dass Zahlungen > 5 TEUR zu melden sind. Kann jemand kurz erklären, was das für einen deutschen CO-User bedeutet und wie's funktioniert?
Brauche ich überhaupt nichts tun, wenn ich nie mehr als 5 TEUR transferiere?
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Beitragvon Hithi » Freitag 23. Januar 2004, 08:31

Zunächst mal wäre die Meldung nichts Schlimmes. Die Daten werden anonymisiert und dürfen nicht weitergegeben werden, z.B. an Finanzämter. Die Daten dienen der Erstellung der Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland.

Schau mal unter: http://www.neelmeyer.de/internet_banking/ausland/awvzm052002.pdf

Ich bin kein Jurist, aber bei der Definition könnte man schon spitzfindig werden: Gebietsansässige müssen Zahlungen von Gebietsfremden melden. Du bist eindeutig Gebietsansässig, also kannst Du nicht gleichzeitig Gebietsfremd sein. Da es sich bei CO um Dein Konto handelt und Du an Dich selbst zurück überweist, müsste eine Meldung aus logischen Gesichtspunkten eigentlich entfallen. Ob sie in der Praxis aus rechtlichen Gesichtspunkten entfällt vermag ich nicht zu sagen. Hier wäre die Hotline der Deutschen Bundesbank zu fragen, die Hausbank oder CO.

Grüße
Hithi
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